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Minderung der Erbschaftssteuer in Andalusien.

    Das Gesetz (Decreto-Legislativo 1/2018) wurde am 19. Juni 2018 veröffentlicht und regelt bestimmte Fälle von Erbminderung, sowohl bei “mortis causa” (Erbe wegen einem Todesfall des Verstorbenen) oder „inter vivos“ (bei Schenkungen zu Lebzeiten).

    Dies führt automatisch zu einer Minderung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in diesen Fällen:

    Mortis causa (Erbe bei Tod):

    1.  Minderung der Erbschaftssteuer bei mortis causa von der Hauptwohnung.

    2. Minderung der Erbschaftssteuer für die Steuerbemessungsgrundlage für den Ehemann/die Ehefrau und Verwandte.

    3. Minderung der Erbschaftssteuer für Steuerpflichtige mit Erwerbsunfähigkeit.

    Inter vivos (Schenkungen):

    1. Minderung der Schenkungssteuer bei inter vivos von der Hauptwohnung.

    2. Minderung der Schenkungssteuer bei inter vivos von der Hauptwohnung für Nachkommen mit Erwerbsunfähigkeit.

    3. Minderung der Schenkungssteuer bei inter vivos bei Schenkungen von Geld für Verwandte zwecks Gründung oder Erweiterung von individuellen Gesellschaften.

    Diese Reduzierungen werden sowohl für ansässige und nicht ansässige bei der Steuerbemessungsgrundlage bestimmt ( *individuelle Fallprüfung für Nicht-EU-Bürger empfohlen)

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