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Minderung von Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer

    Das Gesetz (Decreto Ley 7/2021), wurde am 27. April 2021 in Kraft gesetzt und bestimmt, dass die Grunderwerbsteuer auf 7% reduziert wird (zuvor 8%,9%und 10%) und auch die Stempelsteuer auf 1,2 % (zuvor 1,5%). In beiden Fällen gilt diese Reduktion bis zum 31. Dezember 2021.  Was nach dem 31.2021 mit diesen Steuern geschieht, ist z.Z. unbekannt.

    Die Grunderwerbsteuer „ITP, impuestos de transmisiones patrimoniales“ versteuert die zweite Übertragung einer Immobilie (d.h. bei Re-Sale). Erste Käufe bei Immobilien (Neubau) werden mit 10% MwSt. plus Stempelsteuer besteuert.

    Die Stempelsteuer (auf Spanisch „AJD, actos jurídicos documentados“) ist die Steuer für die offiziellen Unterlagen und Dokumente welche beim Notar, Grundbuchregister und anderen öffentliche Institutionen bezahlt werden, wenn es zu neuen Eintragungen kommt (z.B. bei Neukauf erste Grundbuch Eintragung, Altbau, usw.).

    Die Stempelsteuer betrifft den Kauf von neuen Immobilien bei denen MwSt. (10%) bezahlt wird, plus zusätzlich 1,2% Stempelsteuer. Die Stempelsteuer wird auch fällig bei der Eintragung von einem Altbau ins Grundbuch wegen z.B. Erweiterung eines Gebäudes oder bei Teilungen von Grundstücken usw.